Einheitliche Geschäftsbedingungen der österr. Werbeagenturen
§ 1 Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Agentur gelten ausschließlich diese "Einheitlichen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen "Einheitlichen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Einheitlichen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
§ 3 Leistung und Honorar
Wenn nicht anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die Agentur ein Honorar in der Höhe von 15 %1) des über sie abgewickelten Werbeetats.
Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur.
Alle der Agentur erwachsenen Bar-Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
§ 4 Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben die Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
§ 5 Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen.
Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglichen vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist - unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist - ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
Dafür stehen der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 %, zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
§ 6 Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
§ 7 Genehmigung
Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Farbandrücke, ...) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
§ 8 Termine
Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
§ 9 Zahlung
Die Rechnungen der Agentur sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 10 Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.
§ 11 Haftung
Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung des allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Agentur vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Agentur vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der Agentur vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadensersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos: Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
§ 12 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur / des Beraters.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Die Agentur / der Berater ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
1)Die angegebenen Prozentwerte sind - auch international - branchenüblich
Zusatz: ABG`s Firma pletzerdesign OG
Pflichten des Kunden
Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er hat die Firma pletzerdesign OG unverzüglich über Änderungen zu informieren. Dies betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift, eMail- Adresse, Telefon- und Faxnummer des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich alle von der Firma pletzerdesign OG mitgeteilten Passwörter geheim zu halten und die Firma pletzerdesign OG unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die oben genannten Pflichten gelten auch für Passwörter, die der Identifikation des Kunden gegenüber der Firma pletzerdesign OG z. B. bei Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dienen. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber die Firma pletzerdesign OG als vom Kunden für die jeweilige Abgabe bevollmächtigt. Der Kunde sichert zu, dass er alle Rechte an dem zur Verfügung gestellten Material besitzt.
Domains & Webhosting (Webspace)
Bei der Beschaffung von Domains und Webspace wird die Firma pletzerdesign OG nur als Vermittler tätig. Die Firma pletzerdesign OG hat keinen Einfluss auf die Domainvergabe und übernimmt keine Gewähr, dass die vom Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und / oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind und / oder auf Dauer von Bestand haben. Der Kunde erklärt, dass die von ihm beantragten Domains keine Rechte Dritter verletzen. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen einer Domain durch den Kunden oder mit dessen Billigung beruhen, stellt der Kunde, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains, sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
Für alle Punkte, die die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen (Webhosting) betreffen, verweisen wir auf die AGB des jeweiligen Webhosters / Providers.
Internet- Präsenz (Homepage)
Die Internetseiten dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten, sowie Rechte Dritter verstoßen. Die Internetseiten dürfen auch nicht mit Schlüsselwörtern, die gegen gesetzliche Verbote, die gute Sitte oder gegen Rechte Dritter verstoßen, bei Suchmaschinen eingetragen werden.
Erstellung und Testung von Webseiten
Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch die Firma pletzerdesign OG nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage davon zu überzeugen, dass die der Firma pletzerdesign OG gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren.
Eine Verlängerung der Haftung von der Firma pletzerdesign OG für die erstellten Seiten kann der Kunde nur durch Abschluss eines Wartungsvertrages mit der Firma pletzerdesign OG erwirken. Die Firma pletzerdesign OG übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. Die Firma pletzerdesign OG ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nicht, wenn diese nicht zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haften wir nicht für Verluste, die dem Kunden durch Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat die Firma pletzerdesign OG eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma pletzerdesign OG die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. Die Firma pletzerdesign OG ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
Anmeldung bei Suchmaschinen
Die Anmeldung bei Suchmaschinen erfolgt nur, wenn schriftlich bei Auftragsbestätigung darauf hingewiesen wird. Die Firma pletzerdesign OG übernimmt jedoch keine Garantie für den Erfolg der Anmeldung.
Übertragung der Daten auf den Server
Die Firma pletzerdesign OG haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden.
Davon muss sich der Kunde nach Abschluss überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung die Firma pletzerdesign OG ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist.
Die Firma pletzerdesign OG ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen.
Wartung von Internetseiten
Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag mit der Firma pletzerdesign OG abgeschlossen, sind wir dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden. Änderungen durch den Kunden selbst sind - sofern sie die Funktionsfähigkeit der Seiten nicht beeinträchtigen - jederzeit möglich. Sie bedürfen jedoch einer Mitteilung an die Firma pletzerdesign OG.
Soweit die Firma pletzerdesign OG und Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Irgendwelche Ansprüche des Kunden ergeben sich darauf nicht.
Sonstige Bestimmungen
Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen.
Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von uns zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von uns nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber 20 % des Nettoauftragswertes, als vereinbart. Wurde bereits eine Anzahlung vom Kunden geleistet ist keine Rückerstattung zulässig.
